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Mit der Privatpilotenlizenz für Leichtflugzeuge, LAPL(A) nach EASA-FCL (Light Aircraft Pilot Licence, - European Aviation Safety Agency - Flight Crew Licensing), erlangt man die Erlaubnis zur Durchführung von Flügen als Pilot In Command (PIC) mit einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk oder TMG mit einer höchstzulässigen Startmasse von 2000kg (z.B. Cessna 172) im In- und europäischen Ausland. Hierbei dürfen bis zu drei Personen befördert werden, d. h. es dürfen sich zu keinem Zeitpunkt mehr als vier Personen an Bord des Flugzeugs befinden, sobald der Lizenzinhaber nach der Erteilung der Lizenz zehn Stunden Flugzeit als PIC auf Flugzeugen oder TMG absolviert hat. Die Lizenz kann später um weitere Lizenzen und Klassenberechtigungen erweitert werden. Für Flüge in andere Länder wird das Sprechfunkzeugnis (BZF I - deutsch und englisch) und zusätzlich noch ein ICAO-Sprachtest benötigt.

 

 

Voraussetzungen für die Erlangung der Lizenz

 

Der Bewerber für eine LAPL (A) muss:

  • mindestens 17 Jahre alt sein.
  • im Besitz eines gültigen Tauglichkeitszeugnisses Klasse 1, Klasse 2 oder LAPL sein.
  • mindestens ein Sprechfunkzeugnis BZF II erworben haben.
  • mindestens 30 Flugstunden in Flugzeugen oder TMGs absolviert haben.
  • die theoretische Prüfung zur LAPL (A) erfolgreich absolviert haben.
  • die praktische Prüfung zur LAPL (A) erfolgreich absolviert haben.

 

Voraussetzungen für die Ausübung der Rechte einer LAPL (A)

 

Der Inhaber einer LAPL (A) muss:

  • im Besitz eines gültigen Tauglichkeitszeugnisses zumindest für LAPL sein,

  • innerhalb der letzten 24 Monate vor dem Ablauf der Gültigkeit der Berechtigung zwölf Flugstunden als verantwortlicher Pilot (PIC), entweder auf einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk oder Reisemotorsegler nachweisen, einschließlich:

    • zwölf Starts und zwölf Landungen;

    • ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Dauer mit einem FI(A) oder CRI(A)

Bei Nichterbringung der geforderten Mindestflugstunden und Starts und Landungen gibt es weitere Möglichkeiten, die Voraussetzungen für die Ausübung der Rechte wieder zu erfüllen.

 

Theoretische Ausbildung

 

Feste Theorieunterrichtsstunden sind keine Vorschrift. Der Theoriestoff kann auch mit einem Fernlehrgang oder im Selbststudium erlernt werden. Der Flugschüler muss jedoch an einer ATO (Approved Training Organisation - Ausbildungsorganisation) gemeldet sein. Die theoretischen Bereiche sind:

  • Allg. Luftfahrzeugkunde
  • Flugleistung und Flugplanung
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Luftrecht
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Kommunikation
  • Betriebliche Verfahren
  • Grundlagen des Fliegens

 

Praktische Ausbildung

Zur praktischen Ausbildung gehören 30 Flugstunden (Flugzeit: von der ersten Bewegung des LFZ bis zum Stillstand). Davon müssen mindestens 15 Stunden mit Fluglehrer in der Klasse geflogen werden, in der die praktische Prüfung abgenommen wird. Zusätzlich werden mindesten sechs Stunden überwachter Alleinflug, davon drei Stunden Allein-Überlandflug mit mindestens einem Überlandflug von mindestens 150 km (80 NM), wobei eine vollständig abgeschlossene Landung auf einem anderen Flugplatz als dem Startflugplatz durchgeführt wurde. Für die Schulung werden primär eine Cessna C-150, C-152 und C-172, Diamond Katana DA-20 oder Piper PA-28 eingesetzt.

 

 

Prüfungen

 

Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Sinnvollerweise wird die theoretische Prüfung im Zeitraum nach dem ersten Alleinflug abgelegt. Geprüft werden im "Multiple Choice-Verfahren" alle Fächer der theoretischen Ausbildung. Die praktische Prüfung findet am Ende der Ausbildung statt. Gemeinsam mit einem Prüfer werden die entsprechend notwendigen Verfahren und Manöver absolviert.

 

 

Erleichterung

 

Bei Bewerbern, die bereits Erfahrung als PIC besitzen, kann eine Anrechnung auf die Anforderungen für eine praktische Ausbildung erfolgen. Die Anzahl der angerechneten Stunden variiert je nach vorhandenem Lizenztyp. So können Inhaber von LAPL (S), SPL oder TMG ihre Flugstunden bei der Ausbildung anrechnen lassen. Genaueres ist mit der ATO zu klären.

 

 

Kosten

In der Regel ist mit Kosten ab 7000,-€ zu rechnen! Zusätzlich fallen ja auch immer Anfahrt und Verpflegung (öfter mal ein Imbiss oder Flugplatzrestaurant) an. Gelgentlich sind Kartenmaterial, zusätzliche Hilfsmittel (z.B. Navigationsrechner), Anmeldegebühren, Prüfungsgebühren oder andere Gebühren nicht im o.g. genannten Betrag enthalten und müssen dementsprechend draufgeschlagen werden.

 

Unterschiede zur PPL (A)

 

Der LAPL ist nur in Europa gültig und nicht ICAO-konform. Weitere relevante Unterschiede sind die Begrenzung der Höchstabflugmasse und die maximale Passagierzahl.
 
Stand: Mai 2018 Quelle: EASA Part.FCL , Annex 1  - alle Angaben ohne Rechtsanspruch!

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