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Der Inhaber einer Segelflugzeugpilotenlizenz, SPL nach EASA-FCL (Sailplane Pilot License) ist dazu berechtigt, Flüge im Luftraum der BRD mit motorlosen Flugzeugen durchzuführen. Hierbei liegt das maximale Abfluggewicht bei 850kg. nach bestandener SPL-Prüfung, besteht die Möglichkeit, eine Klassenberechtigung für TMG zu erwerben. Der Reisemotorsegler (TMG – Touring Motor Glider) stellt hier den Übergang zum Motorflug dar.

 

 

Voraussetzungen für die Ausbildung

  • Das Mindestalter beträgt 14 Jahre

  • Vorlage des unten beschriebenen Tauglichkeitszeugnisses

  • Bei Nichtvolljährigkeit eine Einverständniserklärung aller gesetzlicher Vertreter

 

Weitere Regularien werden über den Flugverein abgehandelt:

Schülermeldung, Ausbildungsnachweis, Flugbuch, etc.

 

Voraussetzungen für die Ausübung der Rechte einer SPL

Der Inhaber einer Segelfluglizenz muss:

  • Im Besitz eines gültigen Tauglichkeitszeugnisses bzw. fliegerärztlichen Untersuchung (mind. Klasse 2) sein.

  • Im Besitz eines Sprechfunkzeugnisses sein.

  • Innerhalb der letzten 24 Monate

    • mindestens 5 Stunden Flugzeit als PIC (Pilot in Command) einschließlich mindestens 15 Starts auf Segelflugzeugen oder Motserseglern (ausgenommen TMG) absolviert haben.

    • mindestens 2 Schulungsflüge mit einem Lehrberechtigtem durchgeführt haben.

 

Theoretische Ausbildung

Feste Theorieunterrichtsstunden sind keine Vorschrift mehr. Der Theoriestoff kann auch mit einem Fernlehrgang oder im Selbststudium erlernt werden.

Im Segelflug sind Kenntnisse in folgenden Bereichen nachzuweisen:

  • Luftrecht

  • Menschliches Leistungsvermögen

  • Meteorologie

  • Kommunikation

  • Grundlagen des Fliegens

  • betriebliche Verfahren

  • Flugleistung und Flugplanung

  • allgemeine Luftfahrzeugkunde

  • Navigation

 

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung ist in drei Abschnitte unterteilt. Im ersten Ausbildungsabschnitt, die „A“, wie „Anfängerausbildung“, erlernt man die Grundfertigkeiten bis hin zum ersten Alleinflug. Im zweiten Ausbildungsabschnitt (B) wird das Verhalten in besonderen Fällen geschult und das Thermikfliegen erlernt. Der letzte Abschnitt (C) soll die Fertigkeiten vertiefen und ist auf Überlandalleinflüge fokussiert.

Jeder der drei Abschnitte A bis C beinhaltet eine theoretische Prüfung, welche vom Verein selbst erstellt und abgenommen wird und ein „Vorfliegen“, das vom zuständigen Fluglehrer beaufsichtigt und im Ausbildungsnachweis vermerkt wird.

Erst nach Beendigung der drei Abschnitte kann man sich zur Theorieprüfung anmelden. Nach Bestehen und vor der praktischen Prüfung müssen mindestens 15 Flugstunden auf Segelflugzeugen oder Motorseglern (max. 7 auf Motorseglern) und folgende Ausbildungspunkte nachgewiesen werden:

  • 10 Stunden Flugausbildung mit Fluglehrer

  • 2 Stunden Alleinflug unter Aufsicht

  • 45 Starts und Landungen

  • ein Allein-Überlandflug von min. 50 km (27 NM) oder ein Überlandflug mit Fluglehrer von min. 100 km (55 NM)

 

Prüfungen

Die Anzahl der Prüfungsversuche ist nicht beschränkt.

  • Theoretische Prüfung: Gilt 24 Monate nach Bestehen. Alle Fächer müssen innerhalb von 18 Monaten mit 75% bestanden werden.

  • Praktische Prüfung: Die Vorbereitung auf die praktische Prüfung sollte durch den jeweiligen Lehrer bzw. Ausbildungsleiter vorgenommen werden. Der Ablauf der praktischen Prüfer ist dem Prüfer vorbehalten. Nachzuweisen sind praktische Fähigkeiten der in dem Ausbildungsabschnitt A-C abgeforderten Übungen, sowie Fragen aus den Theoriefächern. Wichtig ist aber vor allem die korrekte Bedienung des Flugzeuges im Normalflugzustand, in besonderen Flugzuständen und in Notfällen.

 

Kosten

Diese Sparte kann weder exakt beziffert werden, noch lässt sie sich pauschalisieren. Es hängt ähnlich wie beim Erwerb  Autoführerscheins davon ab, wie viele Flugstunden benötigt werden (bzw. gewollt sind), welche Flugzeuge geflogen werden und wie die Vereinsbeiträge bemessen sind. Ein realistischer (Erfahrungswert) liegt bei ca. 2500€ bis 3500€.

 

Diese Preise beinhalten die Kosten für Prüfungen (Theorie, Praxis) und benötigte Materialien wie Flugkarten, jedoch keine Wiederholungsprüfungen.

 

Wissenswertes

Der Segelflug stellt für sehr viele junge Menschen den Einstieg in die Fliegerei dar. Das geringe Einstiegsalter stellt die Jugendlichen unter eine sehr große Verantwortung, da es möglich ist, bereits mit 15 Jahren selbständig und ohne Fluglehrer ein Segelflugzeug zu bewegen.

Die Segelfliegerei ist eine Vereinssportart, die ausschließlich in einem funktionierenden Team und mehreren Personen durchgeführt werden kann. Nahezu jeder Segelflugverein verfügt über eine Jugendgruppe, in der interessierte und engagierte Luftsportneulinge offen aufgenommen werden.

Man muss aber stets beachten, dass der Segelflug ein sehr zeitintensives Hobby ist. Der Flugbetrieb findet Samstags und Sonntags statt und nimmt so nahezu das gesamte Wochenende in Anspruch.

 

Stand: März 2016, Quelle: VO (EU) 1178/2011

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