Berlin, 9 Uhr morgens: Noch einmal die letzten Sachen durch den Kopf gehen lassen. Wie war der Einleitungsanruf? Wofür stehen QNH und QDM? Genau, jetzt nur nicht mehr aus der Ruhe bringen lassen, schließlich kommen ja noch die Englischtexte, die gar nicht dem Englisch entsprechen, das in der Schule verwendet wird. Das sind wahrscheinlich die Gedanken, die jedem vor der Prüfung durch den Kopf gehen.
Um 10 Uhr dann die Ankunft im Warteraum der Bundesnetzagentur. Alle scheinen entspannt zu sein, vielleicht war die Aufregung umsonst und es kommt alles nicht so schlimm wie erwartet? Jedenfalls stellt sich schnell heraus, dass auch AZF-Prüflinge und BZF II-Prüflinge auf den Beginn der Prüfung warten.
Zu Beginn wird man über die rechtlichen Grundlagen aufgeklärt und auch über den genauen Ablauf:
Zuerst wird der theoretische Test erledigt, dann kommt die Praxis.
Die Bedingungen: 100 Fragen, 60min. Zeit und 75 Fragen (also 75%) müssen richtig beantwortet werden. Nun gut, alles schießt einem durch den Kopf, doch man hat das Gefühl, dass man nichts mehr weiß – wohl der typische Stress vor einer Prüfung.
Sobald der Ordner mit den Fragebögen für die theoretische Prüfung in Empfang genommen wird, geht alles wie von selbst. Nur schnell Name, Vorname und Datum eintragen, sowie die Ziffer des Prüfungsbogens und die Art des Sprechfunkzeugnisses ankreuzen und schon geht es los. Geantwortet wird auf einem A4-Blatt, auf dem sich eine Tabelle befindet und die richtige Antwortmöglichkeit angekreuzt werden muss.
Sofern man die Fragen kennt und sich in ausreichendem Umfang vorbereitet hat, in meinem Fall ca. vier Stunden mit dem Fragenkatalog, sind die 100 Fragen nach 30min. durchgearbeitet. Da bleibt noch Zeit für eine Kontrolle, 10min. und dann noch Fehlerkorrektur.
Ist man fertig, so muss der Raum verlassen und anschließend wieder im Warteraum Platz genommen werden. Nachdem alle Bögen ausgewertet sind, wird die erste Gruppe (rein AZF) zum praktischen Teil gebeten, für den Rest heißt es: warten. Das sind bei mir gute zwei Stunden, in denen man ruhiger und gelassener wird, da man ja schon den ersten Teil hinter sich gebracht hat. Wäre man schon bei der Theorie durchgefallen, würden sie einen nicht stundenlang warten lassen, davon sind wir überzeugt.
Nach einer gefühlten Ewigkeit und einer Tonne Nervennahrung wird meine Gruppe dann in den Prüfungsraum gebeten. Während den BZF II-Prüflingen bereits ihre Flugstrecke mitgeteilt wird und sie über den Karten aus der AIP versinken, bekommen die BZF I-Prüflinge ihre Englischtexte, bzw. den Albtraum ausgehändigt. Jetzt bloß nicht stottern, unbedingt auf die Aussprache achten. Und was ist, wenn man Vokabeln nicht kennt? Die Aufregung wächst, der Text wird überreicht, eine kurze Vorbereitungszeit bleibt noch.
Aber wie so oft war die Aufregung umsonst. Die Texte sind zwar immer noch die selben, jedoch geht es wie von Zauberhand. Die Aufregung produziert ein paar Stotterer beim Vorlesen, aber das stört niemanden, obwohl die Prüfer doch so streng und penibel sein sollen. Jetzt geht es an die Übersetzung: Nochmal jeden Satz komplett durchlesen, auf Verben und besondere Wörter achten. Alles kein Problem, man kann beim Übersetzen auch mal improvisieren. Geschafft!
Nun bekommen auch die BZF I-Prüflinge „ihre“ Flugstrecken, meine geht von Dresden nach Hannover. Kurze Zeit für die „Flugvorbereitung“ – der Einleitungsanruf kann im Klartext notiert werden. In meinem Fall habe ich mir noch ein paar kleine Merkhilfen und auch schon gleich alle Frequenzen notiert.
Der Abflug soll auf Englisch, der Anflug auf Deutsch durchgeführt werden. Das unterscheidet sich von Prüfung zu Prüfung.
Nun lastet der Blick des Lotsen auf mir und ich weiß, ich bin nun an der Reihe und muss meinen Einleitungsanruf absetzen.
Die Aufregung legt sich sobald man den ersten Buchstaben seiner Sprechgruppe ausspricht.
„Dresden Ground, D-EBZF“. Antwort: „D-EBZF, Dresden Ground.“
„D-EBZF, Katana DA 20, GAT, VFR from Dresden to Hannover via November, request taxi.“
Eine "Special-VFR-Freigabe" wurde erteilt und man las alles zurück, eine Besonderheit wurde bei mir noch eingebaut: "Parachute-Drop" (Fallschirmspringer wurden abgesetzt). Auch den anderen Prüfungsteilnehmern wurden kleine Schwierigkeiten eingebaut: Wie viel Fuß sind Flugfläche 100? Wo befindet sich der Vekehr auf "1 Uhr-Position" oder welchen Steuerkurs fliegen Sie gerade?
Alles kein Problem, sollte der Prüfer übermäßige Aufregung oder ein Blackout erkennen, so wird demjenigen geholfen, auch nach dem eigentlichen Praxisteil.
In einem kurzen Debriefing werden noch einmal alle Kleinigkeiten besprochen, in meinen Fall war es mal wieder die „Zwei“, statt der „Zwo“.
Um 14:50 Uhr war dann alles geschafft. Alle haben bestanden. Egal, ob 17 oder 50 Jahre alt.
Die Prüfung wurde bei mir vor allem durch die Aufregung vorher, aber auch den unklaren Ablauf und die Unklarheit über die Maßstäbe der Prüfer, erschwert. Mit diesem Text habe ich Ihnen hoffentlich die Angst, bzw. die übermäßige Aufregung etwas nehmen können, denn sie ist unbegründet. Bei kleineren Problemen wird einem weitergeholfen und mit genügend Vorbereitung und fundiertem Wissen sollte die Prüfung kein Problem sein. Auch die Prüfer waren einmal in der selben Situation und können nachempfinden, wenn man durch Aufregung kleine Fehler macht.
Autor: Tobias S.(Stand: Februar 2012)
Seit dem 12. September 2008 verlangt die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), neben dem Flugfunkzeugnis, Kenntnisse in der englischen Sprache (Language Proficiency – LP), wenn der Flugfunk im Ausland oder in der Bundesrepublik Deutschland in englischer Sprache ausgeführt wird. Das deutsche Recht übernahm die Verordnung am 24. September 2008.
Sprachkenntnisse
Man unterscheidet die Sprachkenntnisse derzeit in die folgenden Stufen:
- Stufe 4: Grundlegende Kenntnisse über Grammatik, Wortschatz und Sprachgebrauch sind erforderlich. Ohne IFR vier Jahre, mit IFR drei Jahre Gültigkeit. Prüfungsdauer ca. 20min.
- Stufe 5: Sichere Kenntnisse über Grammatik, Wortschatz und Sprachgebrauch sind erforderlich. Ohne IFR acht Jahre, mit IFR sechs Jahre Gültigkeit. Prüfungsdauer ca. 30min.
- Stufe 6: Vergleichbar mit "Muttersprachlern". Mit und ohne IFR unbegrenzt gültig. Prüfungsdauer ca. 40min.
Prüfungsgebühr
Für die Abnahme der Prüfung von Kenntnissen der englischen Sprache wird eine Gebühr von 94,00 € aufwärts erhoben. Flugschulen sind meistens teurer, als Vereine. Sollte der Bewerber nicht bestehen, ist die Prüfung in allen Teilen erneut abzulegen. Die Prüfungsgebühr ist in voller Höhe zu entrichten.
Die Prüfung
Die Prüfung kann bei Außenstellen der Bundesnetzagentur, dem DAeC (Deutscher Aero Club e.V.), Flugschulen oder sonstigen berechtigten Institutionen abgenommen werden. Bei Erstprüfungen ist ein Prüfer und ein Beisitzer anwesend. Bei Wiederholungsprüfungen nur ein Prüfer. Kenntnisse in Sprechfunkphraseologie werden nicht geprüft.
Prüfungsablauf
Die Prüfung von Kenntnissen der englischen Sprache besteht aus dem Teil Hörverstehen und dem Teil Sprachfertigkeiten.
Im Teil Hörverstehen werden von einem Tonträger zehn Texte in englischer Sprache aus der Luftfahrt zweimal vorgespielt. Aus einem dazugehörigen Prüfungsbogen in deutscher Sprache ist von den vier Möglichkeiten ("Multiple Choice-Verfahren") eine Antwort zuzuordnen.
Im Teil Sprachfertigkeiten findet ein Dialog in englischer Sprache statt. Dabei werden Aussprache, Struktur, Wortschatz, Sprachgewandheit, Verständnis und Verhalten im Gespräch geprüft.
Nach bestandener Prüfung wird eine Bescheinigung über die Prüfung von Kenntnissen der englischen Sprache ausgehändigt. Diese ist bei der lizenzführenden Luftfahrtbehörde vorzulegen, die die Geltungsdauer festlegt.
Anschriften der Bundesnetzagentur für Flugfunkzeugnisse
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Außenstelle |
Standort |
Straße |
Ort |
Telefon |
| Augsburg | München | Betzenweg 32 | 81247 München | (089) 38606-0 |
| Berlin | Berlin | Seidelstraße 49 | 13405 Berlin | (030) 4374-0 |
| Eschborn | Eschborn | Elly-Beinhorn-Straße 2 | 65760 Eschborn | (06196) 965-0 |
| Hannover | Bremen | Bennigsenstraße 3 | 28205 Bremen | (0421) 43444-0 |
| Karlsruhe | Reutlingen | Bismarckstr. 3 | 72764 Reutlingen | (07121) 926-0 |
| Köln | Köln | Stolberger Straße 112 | 50933 Köln | (0221) 94500-0 |
Wie bereite ich mich am besten auf den ICAO-Sprachtest vor?
Eine konkrete Antwort auf diese Frage ist kaum möglich. Jeder hat sein eigenes Sprachniveau und seinen eigenen Wortschatz. Eine gute Vorbereitung erhält man beispielsweise mit diesem Buch. Ansonsten können wir nur empfehlen englische Filme zu schauen, am besten mit Luftfahrtbezug (Pearl Harbor etc.), englische Bücher zu lesen und zu üben üben üben. Auch online gibt es ja viele Sprachlernseiten. Natürlich sollte man irgendwann gezielt auch luftfahrtspezifische Vokabeln studieren. Dies geht beispielsweise mit dem Luftfahrthandbuch (AIP) sehr gut.
Weitere Informationen: www.lba.de
Das "Allgemein gültige Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (AZF)" berechtigt zum Sprechfunk zwischen Boden- und Luftfunkstellen bei IFR- und VFR-Flügen in deutscher und englischer Sprache. Allerdings ist laut ICAO-Vorschiften zur Durchführung des Sprechfunks in englischer Sprache weiterhin ein ICAO-Sprachtest erforderlich. Die Berechtigung zur Ausübung muss im Luftfahrerschein unter Angabe der Art der Flugfunkberechtigung eingetragen werden. Inhaber des BZF II oder des BZF I können durch eine Zusatzprüfung das AZF erwerben.
Ausgenommen von der Sprechfunkzeugnispflicht sind:
-
Luftfunkstellen an Bord von Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen, soweit sie nicht in den Lufträumen B, C und D betrieben werden,
-
Luftfunkstellen an Bord von Luftfahrzeugen, die bei der Ausbildung von Luftfahrtpersonal verwendet werden,
-
Funkstellen in Kraftfahrzeugen, die ausschließlich für die Verbindung mit Luftfunkstellen in Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen betrieben werden,
-
Bodenfunkstellen, die ausschließlich für die Übermittlung von Flugbetriebsmeldungen eingesetzt oder die ausschließlich zu Ausbildungszwecken verwendet werden,
-
Berechtigte, die Wartungs- und Reparaturarbeiten an Funkgeräten durchführen und im Rahmen dieser Tätigkeit zu Überprüfungszwecken am Flugfunk teilnehmen,
-
Berechtigte, die sich mit Kraftfahrzeugen auf den Betriebsflächen eines Flughafens bewegen,
-
Inhaber entsprechender gültiger Militärerlaubnisse.
Voraussetzung
Die Bewerber müssen beim Erwerb des AZF mindestens 18 Jahre alt sein und zur Anmeldung ist eine Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses beizufügen. Es ist mindestens das BZF II notwendig um zur AZF-Prüfung antreten zu dürfen (Ausnahme Flugsicherungspersonal). Das vorhandene BZF muss der Bundesnetzagentur in Kopie vorliegen.
Prüfungsgebühren
Zusatzprüfung BZF II zum AZF - 91,00 €
Zusatzprüfung BZF I zum AZF - 86,00 €
Prüfung
Der theoretische Teil besteht aus einem Multiple Choice-Test in englischer Sprache. Es müssen aus 288 veröffentlichten Fragen 40 Fragen in 30 Minuten beantwortet werden.
Inhaber eines BZF II müssen den Englisch-Lese-Test wie zum BZF I bestehen. Es muss ein Text auf Englisch vorgelesen und ins Deutsche übersetzt werden.
Im praktischen Teil muss der Prüfling einen Instrumentenflug simulieren. Er übernimmt hier den Part des Piloten, der Prüfer den Part des Lotsen. Dies beinhaltet außerdem die korrekte Erstellung eines Flugplanes.
>> Anmeldung zur Prüfung << - Zeitpunkt und Ort der Prüfung teilt die Prüfungsbehörde mit.
Anschriften der Bundesnetzagentur für Flugfunkzeugnisse
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Außenstelle |
Standort |
Straße |
Ort |
Telefon |
| Augsburg | München | Betzenweg 32 | 81247 München | (089) 38606-0 |
| Berlin | Berlin | Seidelstraße 49 | 13405 Berlin | (030) 4374-0 |
| Eschborn | Eschborn | Elly-Beinhorn-Straße 2 | 65760 Eschborn | (06196) 965-0 |
| Hannover | Bremen | Bennigsenstraße 3 | 28205 Bremen | (0421) 43444-0 |
| Karlsruhe | Reutlingen | Bismarckstr. 3 | 72764 Reutlingen | (07121) 926-0 |
| Köln | Köln | Stolberger Straße 112 | 50933 Köln | (0221) 94500-0 |
Weitere Informationen: www.bundesnetzagentur.de
Das "Beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis II für den Flugfunkdienst
(BZF II)" berechtigt zum Sprechfunk zwischen Boden- und Luftfunkstellen bei VFR-Flügen in deutscher Sprache. Mit dem "Beschränkt gültigen Sprechfunkzeugnis I für den Flugfunkdienst (BZF I)" darf der Inhaber den Sprechfunk auf VFR-Flügen auch in englischer Sprache und außerhalb Deutschlands (sofern ICAO-Sprachtest vorhanden) ausführen. Die Berechtigung zur Ausübung muss im Luftfahrerschein unter Angabe der Art der Flugfunkberechtigung eingetragen werden. Inhaber des BZF II können durch eine Zusatzprüfung das BZF I oder AZF erwerben.
Ausgenommen von der Sprechfunkzeugnispflicht sind:
-
Luftfunkstellen an Bord von Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen, soweit sie nicht in den Lufträumen B, C und D betrieben werden,
-
Luftfunkstellen an Bord von Luftfahrzeugen, die bei der Ausbildung von Luftfahrtpersonal verwendet werden,
-
Funkstellen in Kraftfahrzeugen, die ausschließlich für die Verbindung mit Luftfunkstellen in Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen betrieben werden,
-
Bodenfunkstellen, die ausschließlich für die Übermittlung von Flugbetriebsmeldungen eingesetzt oder die ausschließlich zu Ausbildungszwecken verwendet werden,
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Berechtigte, die Wartungs- und Reparaturarbeiten an Funkgeräten durchführen und im Rahmen dieser Tätigkeit zu Überprüfungszwecken am Flugfunk teilnehmen,
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Berechtigte, die sich mit Kraftfahrzeugen auf den Betriebsflächen eines Flughafens bewegen,
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Inhaber entsprechender gültiger Militärerlaubnisse.
Voraussetzung
Die Bewerber müssen beim Erwerb des BZF II/I mindestens 15 Jahre alt sein und zur Anmeldung ist eine Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses beizufügen.
Prüfungsgebühren
Vollprüfung BZF II - 80,00 €
Vollprüfung BZF I - 95,00 €
Wiederholungsprüfung BZF II oder BZF I (nur Theorie) - 56,00 €
Wiederholungsprüfung BZF II (nur Praxis) - 63,00 €
Wiederholungsprüfung BZF I (nur Praxis) - 75,00 €
Zusatzprüfung BZF II zum BZF I - 80,00 €
Prüfung
Die Prüfung ist in zwei Teilprüfungen aufgeteilt. Zuerst bekommt man 100 Fragen aus dem Fragenkatalog (enthält insgesamt 254 Fragen) vorgelegt und muss im "Multiple Choice-Verfahren" die richtige Antwort ankreuzen. Bestanden ist dieser Abschnitt mit 75%, also 75 richtigen Antworten.
Für Bewerber des BZF I muss der Prüfling danach einen Text auf Englisch vorlesen und ins Deutsche übersetzen. Die 50 Texte sind aus dem Luftfahrthandbuch (AIP) und damit, wie der Fragenkatalog, veröffentlicht. Beim Übersetzen kommt es insbesondere darauf an, dass inhaltlich korrekt übersetzt wird.
Wenn diese Etappe geschafft ist, kommt der "praktische" Teil. Es wird ein Ab- und ein Anflug simuliert. Ordentliches, sicheres funken nach Phraseologie wird hier vorausgesetzt. Beim BZF I wird ein Teil auf Englisch durchgeführt.
>> Anmeldung zur Prüfung << - Zeitpunkt und Ort der Prüfung teilt die Prüfungsbehörde mit.
Anschriften der Bundesnetzagentur für Flugfunkzeugnisse
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Außenstelle |
Standort |
Straße |
Ort |
Telefon |
| Augsburg | München | Betzenweg 32 | 81247 München | (089) 38606-0 |
| Berlin | Berlin | Seidelstraße 49 | 13405 Berlin | (030) 4374-0 |
| Eschborn | Eschborn | Elly-Beinhorn-Straße 2 | 65760 Eschborn | (06196) 965-0 |
| Hannover | Bremen | Bennigsenstraße 3 | 28205 Bremen | (0421) 43444-0 |
| Karlsruhe | Reutlingen | Bismarckstr. 3 | 72764 Reutlingen | (07121) 926-0 |
| Köln | Köln | Stolberger Straße 112 | 50933 Köln | (0221) 94500-0 |
Weitere Informationen: www.bundesnetzagentur.de
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