Die ersten 150 Flugstunden mit der eigenen Privatpilotenlizenz sind geschafft und man stellt sich nun vielleicht die Frage: "Wie kann ich meinen Erfahrungsschatz ausbauen und welche Berechtigung lohnt sich?". Eine Möglichkeit ist die Nachtflugberechtigung, mit der wir uns in diesem Beitrag einmal befassen wollen.

Ausbildung der Nachtflugberechtigung
Die Ausbildung stellt eigentlich keine große Hürde dar. Laut VERORDNUNG (EU) Nr. 1178/2011 (FCL.810, S. 43) wird folgendes gefordert:
theoretischer Unterricht;
mindestens 5 Flugstunden in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie (PPL, LAPL, TMG, Luftschiffe),
davon mindestens 3 Stunden Ausbildung mit einem Lehrberechtigten,
davon mindestens eine Stunde Überland-Navigation mit mindestens einem Überlandflug mit Fluglehrer von mindestens 50 km
und 5 Alleinstarts und 5 Allein-Landungen bis zum vollständigen Stillstand.
Der theoretische Unterricht wird durch die Flugschule durchgeführt und ist nicht näher definiert. In der Regel sollten ein paar Stunden reichen, um die Besonderheiten des Nachtfluges zu besprechen.
Dem praktischen Anteil ist durch die Verordnung ein klarer Rahmen gesetzt. Es muss lediglich darauf geachtet werden, dass die Landungen bis zum vollständigen Stillstand erfolgen. Dies erinnert anfangs den ein oder anderen vielleicht an seine Ausbildung zurück.
Zum Beantragen der Berechtigung muss ein Formular der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde ausgefüllt werden. Als Beispiel findet ihr auf dieser Seite das Antragsformular der "Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg": https://www.lbv.brandenburg.de/luft_lizenz.htm (unter: Erwerb zusätzlicher Berechtigungen).
Empfehlenswert ist es, die Flugstunden für die Berechtigung in den Wintermonaten zu absolvieren, da die Nacht früher als im Sommer beginnt. Gegebenenfalls können sogar PPR-Gebühren gespart werden, da manche Plätze sogennante "Nachtflugtage", an denen der Platz kostenfrei länger geöffnet hat, anbieten.
Die Kosten sind naürlich durch die jeweiligen Charter-, Fluglehrer- und Flugplatzgebühren (PPR, Anflugbefeuerung, etc.) sehr schwankend. Jedoch sollte man mit ca. 1200,-€ einen guten Richtwert haben.
Hilfsmittel beim Nachtflug
Eine Taschenlampe ist definitv ein "Muss" für einen Flug in der Nacht. Ansonsten ist ein lesen von Karten, Checklisten etc. nahezu unmöglich. Wir empfehlen eine kleine Lampe, die man sich am besten mit einem Schlüsselband um den Hals hängt. So hat man diese schnell zur Hand. Ein weiterer Tipp ist "Rotlicht". Die rote Farbe blendet nicht und somit muss das Auge sich nicht erneut an die Dunkelheit gewöhnen, wenn der Blick wieder außerhalb des Cockpits geht. Aber Achtung: Rote Linien (z.B. Straßen oder CTR-Grenzen in der ICAO-Karten) werden durch das Licht kaum erkennbar, sodass man sich diese vorher extra markieren sollte. Wir nutzen die "GERBER"-Taschenlampe (unten links) und können diese nur weiterempfehlen. Der große Vorteil: Es sind mehrere Lichtfarben (weiß, rot, blau und grün) schnell einstellbar. Falls das rote Licht nicht ausreicht, kann im Bedarfsfall (z.B. Outside-Check im dunkeln) das hellere Licht eingestellt werden. Weiterhin ist die Lampe sehr klein und handlich. Ideal für den Nachtflug.
| GERBER Taschenlampe RECON TASK LIGHT |
Neue Ultrafire WF-502B - Mode 200 Lumen Rotlicht LED Taschenlampen (1X18650 nicht enthalten) |
Nutzung der Nachtflugberechtigung
Der große Vorteil an der Nachtflugberechtigung ist, dass sie keine Pflichtstunden oder Nachprüfungen fordert. Die einzige Anforderung lautet: Innerhalb der vorangegangenen 90 Tage mindestens ein Start und eine Landung bei Nacht, um Passagiere befördern zu dürfen. Ein Alleinflug ist auch nach einem Jahr ohne NVFR möglich, aber nicht sinnvoll.
Sobald der Flug über die Platzrunde hinaus geht, ist ein Flugplan erforderlich. Hier muss man beachtehn, dass eine geplante Höhe angegeben werden (z.B. A045
oder F055
) muss. Der Eintrag "VFR" ist bei Nacht nicht möglich. Weiterhin muss eine Flugstrecke (Punkt zu Punkt oder analog einer IFR-Streckenführung) eingetragen werden.
Weitere Informationen gibt es hier: https://aopa.de/entwicklung/.../AOPA_Safety_Letter/05_ASL_VFR-Nachtflug.pdf
Nach negativen Ergebnissen bei den Einstellungstests von Lufthansa, Air Berlin, Swiss und Co., stehen viele Pilotenanwärter vor der großen und entscheidenden Frage: "Möchte ich den privaten Weg über eine ATPL-Flugschule gehen und wenn ja, welche passt am besten zu mir?".
In diesem Beitrag möchten wir einige Punkte ansprechen, über die man sich Gedanken machen und in die Entscheidungsfindung mit einbeziehen sollte. Es muss von Anfang an klar sein, ob man eine Ab inito-Ausbildung machen möchte, also vom Fußgänger zum Verkehrspiloten ohne große Pausen, oder eine Ausbildung mit z.B. Studium oder Job nebenbei. Vorteil einer durchgängigen Ausbildung ist der Wegfall der Mehrwertsteuer bei der PPL-A, da das Ziel eine berufliche Tätigkeit ist und die PPL-A-Ausbildung somit als Berufsausbildung gilt.
Natürlich muss auch finanziell sichergestellt sein, dass man den privaten Weg gehen möchte und vor allen Dingen auch kann. Alle finanziellen Fragen sollten geklärt sein, denn man muss sich der Tatsache bewusst sein, dass sich am Ende der Ausbildung ein Schuldenberg von rund 60 000,-€ angehäuft haben kann. Eine sofortige Einstellung in eine Fluggesellschaft nach der privaten Ausbildung ist eher selten. "Worst Case-Szenarien" wie die Terroranschläge am 11. September 2001 oder eine Wirtschaftskrise können für einen Einstellungsstopp bei den meisten Airlines sorgen, da auch diese mit Verlusten rechnen müssen. Mehrere Jahre Wartezeit auf eine Einstellung wären hier die Folge. In dieser Zeit muss der Kredit natürlich trotzdem getilgt werden und ein Nebenjob wird vermutlich bei den meisten der einzige Ausweg sein. Von Vorteil wäre hier eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein fertiges Studium, was eine bessere Jobvielfalt ermöglicht.
Wenn wir aber von einer normalen Wirtschaftslage ausgehen, ist der Einstieg in den Beruf nach einer Wartezeit von rund einem Jahr realistisch.

Die meisten, denen es die Luftfahrt angetan hat, werden nun den Weg über die private Ausbildung gehen, trotz aller Risiken, die man in anderen Berufen eher selten hat.
Was viele nicht wissen ist, dass es mehr ATPL-Flugschulen gibt, als die erste Recherche zeigt. Viele, auch kleinere ATPL-Flugschulen finden Sie bereits bei uns in der Datenbank. Zu den größten und bekanntesten Schulen zählen sicherlich LGM Luftfahrt GmbH in Mannheim, RWL in Mönchengladbach und FFH in Stuttgart.
Diese Flugschulen können mit jahrlanger Ausbildungserfahrung, vielen Flugzeugmustern in der Ausbildungsflotte und erfahrenem Ausbildungspersonal glänzen.
Wir empfehlen vor dem Ausbildungsbeginn mehrere Beratungsgespräche mit unterschiedlichen Schulen zu führen und auch mit Flugschülern vor Ort zu sprechen und diese auf die größten Probleme und den "realen" Ausbildungsverlauf zu befragen. Meistens erfährt man so weitere Informationen über die Flugschule. Insbesondere solche Details, über die Geschäftsleitung gerne schweigt.
Weiterhin sollte man sich über die Lebenshaltungskosten während der Ausbildung im Klaren sein. Denn selbstverständlich muss man auch während der Ausbildung in einer Wohnung unterkommen und sich ernähren können. Daher hat eine ATPL-Flugschule in der Wohnnähe einen großen finanziellen Vorteil.
In den Ausbildungskostenaufstellungen, die teilweise auch online zu finden sind, kann man gut vergleichen, was die einzelnen Ausbildungsabschnitte bei der jeweiligen Flugschule kosten und wie viel Zeit für den einzelnen Abschnitt benötigt wird. So kann man sicherlich bis zu 5 000,-€ allein durch Vergleiche sparen. Einige Schulen bieten auch in Kooperation mit z.B. "CAT-Europe" oder der "Fernschule für Aeronautik Ernst Gröger" Fernlehrgänge an, die die Theoriekosten erheblich senken, da weniger Unterrichtsstunden mit einem Theorielehrer vorgeschrieben sind.
Wenn man an all diese Faktoren beachtet und sich schlussendlich nicht zwischen zwei Flugschulen entscheiden kann, sollte man auf sein Bauchgefühl hören. Klar ist, dass man sein Ziel bei jeder Flugschule erreichen wird. Bei der einen langsamer, bei der anderen schneller. Durch die in Europa einheitlichen Prüfungen durch Behörden wie das Luftfahrtbundesamt, hat jeder ausgebildete Verkehrspilot die gleichen Kenntnisse und und den gleichen Wissensstand.
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