Das Ende des Luftraum Foxtrott könnte in Deutschland gekommen sein! Durch die ab dem 05.12.2014 geltende Verordnung (EU) 923/2012 ("SERA" - Standardised European Rules of the Air) werden Anpassungen der Luftraumstruktur zur Ermöglichung von IFR-Flugbetrieb an unkontrollierten Flugplätzen vorgenommen.
Um aktuell IFR-Flugbetrieb an unkontrollierten Flugplätzen in Deutschland zu ermöglichen, gilt ja bekanntlich das “Luftraum-Foxtrott-Modell“, da IFR-Flugverkehr im Luftraum Golf nicht erlaubt ist. Durch die neue Verordnung SERA ist eine weitere Anwendung von Luftraum Foxtrott mit den nationalen Abweichungen von ICAO-Regelungen (erhöhte VMC-Minima) zukünftig nicht mehr möglich.
Betroffen sind folgende Plätze in Deutschland:
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Um weiterhin IFR-Betrieb zu ermöglichen, sollen in der unmittelbaren Umgebung dieser Flugplätze im Luftraum der Klasse Golf die neuen Radio Mandatory Zones (RMZ) eingerichtet werden. Darüber hinaus erfolgt (dort, wo noch nicht vorhanden) eine lokale Absenkung des Luftraums der Klasse E auf 1000 ft AGL.
Regularien RMZ:
Bei der "RMZ" handelt es sich um ein explizit in der SERA-Verordnung aufgeführtes neues Luftraumelement, welches in den Luftraumklassen E, F und G Anwendung finden kann und das Mitführen und den Betrieb einer Funkkommunikationsausrüstung für alle Flüge in diesem Luftraum vorschreibt. Vor Einflug in eine RMZ ist eine Erstmeldung auf der entsprechenden festgelegten Frequenz erforderlich. Enthalten muss sie Angaben zu Kennung der gerufenen Station, Rufzeichen und Luftfahrzeugmuster, Standort, Flughöhe und Flugabsichten.
Die konkrete Umwandlung der Luftraumstruktur an den 21 betroffenen Flugplätzen ist zum
AIRAC Eff. 11 DEC 2014 vorgesehen.
Weitere Informationen dazu befinden sich in der am 14. April 2014 herausgegeben AIC: AIC VFR 01