Allgemeines
Logo der BFU (Quelle: BFU)
Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) hat ihren Sitz in Braunschweig. Sie gilt als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und ist eine unabhängige Bundesstelle, die ohne Einflussnahme von Dritten agiert.
Aufgaben
Die Aufgaben der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung ist die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge. Die Sicherheitsuntersuchung hat ausschließlich zum Ziel, Erkenntnisse zu gewinnen, mit denen künftige Unfälle und Störungen verhütet werden können; die Auswertung des Vorkommnisses, sowie die Schlussfolgerungen und Sicherheitsempfehlungen sollen nicht der Klärung der Schuld- bzw. Haftungsfrage dienen.
Alle Untersuchungsberichte der BFU finden Sie hier: Untersuchungsberichte
Wer sich für die Arbeit der BFU interessiert, findet unter folgendem Link eine interessante Dokumentation dazu.
Link: Exclusiv im Ersten: Crash am Himmel - Spurensuche nach einem Flugunfall
Störung melden
Eine Meldung kann rund um die Uhr ONLINE, TELEFONISCH oder per FAX direkt bei der BFU erfolgen.
Weitere Informationen: www.bfu-web.de
Allgemeines
Das Luftfahrt-Bundesamt wurde 1955 in Braunschweig gegründet. Zu Beginn war die Flugunfalluntersuchungsstelle noch dem LBA untergliedert, wurde jedoch 1980 ausgelagert und ging 1998 in die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) über.
Im Laufe seines Bestehens wurden immer mehr Aufgabenbereiche von den Landesluftfahrtbehörden dem LBA übergeben. Man kann jedoch im Bezug auf die Lizenzierung von Luftfahrtpersonal sagen, dass erst die Erteilung des Instrument Ratings (IR) Aufgabe des LBA ist. Alle Lizenzen im VFR-Bereich werden durch die Landesbehörden ausgestellt.
Das LBA war Gründungsmitglied der Join Aviation Authorities und ist jetzt, nach Auflösung der JAA, Mitglied der EASA.
Aufgaben
Das LBA sorgt in erster Linie für die Sicherheit der Flüge. Es nimmt diverse Genehmingungs- und Aufsichtsfunktionen, aber auch administrative Aufgaben, wahr.
Hier eine kleine Auswahl aus den Aufgaben des LBA:
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die Genehmigung und Überwachung von
Herstellungsbetrieben,
Instandhaltungsbetrieben / luftfahrttechnischen Betrieben,
technischen Diensten (Instandhaltungssysteme) von gewerblichen Luftfahrtunternehmen und Luftfahrerschulen,
die Überwachung von Musterprüfungen und Musterzulassungen,
die Prüfung der Lufttüchtigkeit,
die Mitarbeit beim Erarbeiten und Entwickeln nationaler und internationaler Vorschriften im Luftfahrtbereich,
die Erteilung von Einflugrechten für ausländische Luftfahrtunternehmen und damit auch die Erteilung von Einflugverboten (Die "gemeinsame Liste" (bekannt als "Schwarze Liste") enthält die Fluggesellschaften, die nicht in den europäischen Luftraum einfliegen dürfen.),
die Durchführung von Luftfahrzeug- und Luftfahrtpersonalkontrollen auf deutschen Flughäfen, durch die sogenannte "Task Force", an ausländischen Luftfahrzeugen,
- die Verkehrszulassung von Luftfahrzeugen,
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das Abnehmen der theoretischen und praktischen Prüfungen zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung und von Erlaubnissen und Berechtigungen.
Ebenso ist das LBA die deutsche Beschwerde- und Durchsetzungstelle für die Fluggastrechte bei Annullierung, Verspätung eines Fluges und Nichtbeförderung von Passagieren.
Die vollständige Aufgabenliste ist hier zu finden: www.LBA.de/Aufgaben
Weitere Informationen: www.LBA.de
Allgemeines
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) wurde 1952 als nationaler meteorologischer Wetterdienst für die Bundesrepublik Deutschland gegründet und hat seinen Hauptsitz in Offenbach am Main. Weitere Außenstellen befinden sich in Potsdam, Leipzig, Hamburg, Essen, Stuttgart und München. Kernaufgaben sind die Erstellung, Aufarbeitung und Weiterleitung von Wetter- und Klimainformationen. Darunter sind die See- und Luftfahrtwettervorhersage und Warnungen vor extremen Wetterbedingungen, die die Allgemeinheit gefährden können.
Als nationaler Wetterdienst ist der Deutsche Wetterdienst sowohl wissenschaftlich-technischer Dienstleister, als auch kompetenter und verlässlicher Partner auf dem Gebiet der Meteorologie für öffentliche und private Partner.
Die Gesamtausgaben des DWD betrugen 2011 rund 244 Millionen Euro, wovon allein 99 Millionen für Personalausgaben waren.
Es gibt sechs Luftfahrtberatungszentralen, sowie sechs Standorten für individuelle Flugwetterauskünfte ohne Beratung, 17 Wetterradarstandorten und knapp 2000 Wetterwarten und Wetterstationen in der Bundesrepublik Deutschland, die die Luftfahrt und andere Bereiche mit Wetterinformationen versorgen.
pc_met
Neben den Luftfahrtberatungszentralen, hat der DWD eine eigene Wetterinformationenplattform (pc_met) angelegt, die für 79,50 € im Jahr für das eigene "Wetter-Briefing" genutzt werden kann. Zu finden ist dieser Service unter www.flugwetter.de.
Weitere Informationen: www.dwd.de
Allgemeines

Unternehmenszentrale in Langen (Quelle: DFS) Die DFS (Deutsche Flugsicherung GmbH) übernimmt eine der wichtigsten Aufgaben im Luftverkehr: die Kontrolle des Luftverkehrs.
1993 aus der Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS) hervorgegangen, gehört die DFS zu 100% dem Bund und ist dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-entwicklung unterstellt. Sitz der DFS-Unternehmenszentrale und Sitz der Flugsicherungsakademie ist Langen in Hessen. Sie ist für die Kontrolle des zivilen Luftverkehrs zuständig - die Kontrolle des militärischen Luftverkehrs wird ebenso von ihr, mit ausnahme der Militärflughäfen, übernommen.
Die Flugsicherung als privatrechtlich organisiertes Unternehmen erzielt ihre Einnahmen in erster Linie durch Flugsicherungsgebühren, die kontrollierte Flüge an die DFS abzuführen haben. Da die Flugsicherung jedoch ein nicht-gewinnorientiertes Unternehmen ist, müssen alle Einnahmen an die Luftraumbenutzer zurückgezalht werden.
Im Jahr 2009 wurde die Aufsichtsfunktion an das hierzu neu gegründete Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) abgegeben. Dies geschah im Zuge der damals geplanten Kapitalprivatisierung der DFS. Ergebnis war die Trennung von Aufsichts- und Durchführungsaufgaben.
Interessanterweise sind von den mehr als 5600 Mitarbeitern lediglich 1900 Fluglotsen. Die anderen Mitarbeiter übernehmen u.a. administrative, sowie technische Aufgaben. Sie selber sieht die Geschäftsbereiche Aeronautical Information management, Aeronautical Management (u.a. Vermarktung von Luftfahrtinformationsprodukten), Tower und Center.
Kapitalprivatisierung
Nachdem mit der Gründung der DFS die Flugsicherung nun als GmbH weitergeführt und u.a. kein Fluglotse mehr verbeamtet wurde, versuchte die Bundesregierung die Privatisierung 2004 weiter voranzutreiben. So sollten sollten, bis auf eine Sperrminorität, Anteile der DFS verkauft werden. Dies hätte jedoch zu einem Interessenkonflikt geführt, da sich Firmen wie die Lufthansa um Anteile bemühten. Dies und die Tatsache, dass die Aufgaben der Flugsicherung hoheitliche mit sonderpolizeilichem Charakter sind, bewegte den damaligen Bundespräsidenten Horst Köhler dazu, sein Veto einzulegen.
Aufgaben
Die DFS hat laut §27c LuftVG folgende Hauptaufgaben (Auszug):
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Gewährleisten einer sicheren, geordneten und flüssigen Abwicklung des Luftverkehrs
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Durchführung der Flugverkehrsdienste
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Flugverkehrskontrolldienst (ATC=Air Traffic Control)
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Flugalarmdienst (AS=Alerting Service)
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Fluginformationsdienst (FIS=Flight Information Service)
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Flugverkehrsberatungsdienst (AIS=Aeronautical Information Service)
Nähere Beschreibungen der Dienste
Der Aeronautical Information Service (AIS)
Der AIS hat die Aufgabe die Luftfahrt mit Publikationen zu versorgen und Piloten entsprechend der Erfordernisse zu beraten. Hierfür ist bei der DFS das AIS-C, also das Aeronautical Information Centre eingerichtet worden, welches die NOTAM herausgibt, Flugpläne entgegennimmt und Luftfahrtkarten veröffentlicht.
Des Weiteren haben Piloten die Möglichkeit sich unter einer kostenpflichtigen Telefonnummer persönlich beraten zu lassen. Alle Informationen des AIS finden sich auch auf der Seite www.dfs-ais.de.
Der FIS Flight Information Service (FIS)
Der FIS liefert Luftfahrzeugführern während des Fluges allgemeine Fluginformationen z.B. über den Status eines Flugbeschränkungsgebietes, das Wetter auf einem Flughafen oder generell Verkehrsinformationen. Da der FIS lediglich Informationen erteilen kann, ist er nicht befugt Flugsicherungskontrollfreigaben zu erteilen. Des Weiteren besteht keine Pflicht zur Hörbereitschaft auf den FIS-Frequenzen.
Das Rufzeichen des FIS besteht aus dem Ort der Funkstelle und dem Wort "Information". In Deutschland gibt es
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Bremen Information
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Langen Information und
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München Information.
Der Alerting Service (AS)
Der AS benachrichtigt im Bedarfsfall die Stellen des SAR (Search and Rescue), um diesen zu alarmieren und schnellstmögliche Hilfe zu gewährleisten.
Air Traffic Control (ATC)
Der Flugverkehrskontrolldienst ist der wichtigste Dienst der DFS. Er koordiniert den Luftverkehr.
"Towersimulator" der Deutschen Flugsicherung GmbH (Quelle: DFS)
Die Flugverkehrskontrolle kann in die Bereiche Platzkontrolle (Tower), Anflugkontro
lle (Terminal Control) und Bezirkskontrolle (in den Area Control Centern bzw. Upper Area Control Centern) eingeteilt werden.
In Deutschland arbeiten Fluglotsen der DFS in den Kontrolltürmen auf allen 16 Verkehrsflughäfen, also in
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EDDB - Berlin-Schönefeld |
EDDG - Münster/Osnabrück |
EDDM - München
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EDDS - Stuttgart
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EDDC - Dresden |
EDDH - Hamburg |
EDDN - Nürnberg |
EDDT - Tegel |
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EDDE - Erfurt
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EDDK - Köln/Bonn
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EDDP - Leipzig/Halle |
EDDV - Hannover |
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EDDF - Frankfurt/Main
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EDDL - Düsseldorf
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EDDR - Saarbrücken |
EDDW - Bremen
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Die Anflugkontrolle und die Bezirkskontrolle wird wird von den Kontrollstellen in München, Bremen, Karlsruhe, Maastricht und Langen aus durchgeführt. Den oberen Luftraum kontrollieren ausschließlich die Upper Area Control Center in Maastricht und Karlsruhe.
Der Luftraum
Der deutsche Luftraum ist in viele kleinere Bereiche und Sektoren unterteilt. Grundsätzlich gibt es den unteren Luftraum von GND bis Flugfläche 245 und den oberen Luftraum von Flugfläche 245 bis UNL.
Jobs
Die DFS bietet diverse Ausbildungsmöglichkeiten und Jobs, nicht nur im Bereich der Flugsicherung. So bietet sie Berufe in den Bereichen
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Administration
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Technik
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Informationstechnologie
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Flugsicherung
Weitere Informationen: www.dfs.de
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