Die ersten 150 Flugstunden mit der eigenen Privatpilotenlizenz sind geschafft und man stellt sich nun vielleicht die Frage: "Wie kann ich meinen Erfahrungsschatz ausbauen und welche Berechtigung lohnt sich?". Eine Möglichkeit ist die Nachtflugberechtigung, mit der wir uns in diesem Beitrag einmal befassen wollen.

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Ausbildung der Nachtflugberechtigung

Die Ausbildung stellt eigentlich keine große Hürde dar. Laut VERORDNUNG (EU) Nr. 1178/2011 (FCL.810, S. 43) wird folgendes gefordert:

 

  • theoretischer Unterricht;

  • mindestens 5 Flugstunden in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie (PPL, LAPL, TMG, Luftschiffe),

    • davon mindestens 3 Stunden Ausbildung mit einem Lehrberechtigten,

    • davon mindestens eine Stunde Überland-Navigation mit mindestens einem Überlandflug mit Fluglehrer von mindestens 50 km

    • und 5 Alleinstarts und 5 Allein-Landungen bis zum vollständigen Stillstand.

Der theoretische Unterricht wird durch die Flugschule durchgeführt und ist nicht näher definiert. In der Regel sollten ein paar Stunden reichen, um die Besonderheiten des Nachtfluges zu besprechen.
Dem praktischen Anteil ist durch die Verordnung ein klarer Rahmen gesetzt. Es muss lediglich darauf geachtet werden, dass die Landungen bis zum vollständigen Stillstand erfolgen. Dies erinnert anfangs den ein oder anderen vielleicht an seine Ausbildung zurück.

Zum Beantragen der Berechtigung muss ein Formular der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde ausgefüllt werden. Als Beispiel findet ihr auf dieser Seite das Antragsformular der "Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg": https://www.lbv.brandenburg.de/luft_lizenz.htm (unter: Erwerb zusätzlicher Berechtigungen).

Empfehlenswert ist es, die Flugstunden für die Berechtigung in den Wintermonaten zu absolvieren, da die Nacht früher als im Sommer beginnt. Gegebenenfalls können sogar PPR-Gebühren gespart werden, da manche Plätze sogennante "Nachtflugtage", an denen der Platz kostenfrei länger geöffnet hat, anbieten.

Die Kosten sind naürlich durch die jeweiligen Charter-, Fluglehrer- und Flugplatzgebühren (PPR, Anflugbefeuerung, etc.) sehr schwankend. Jedoch sollte man mit ca. 1200,-€ einen guten Richtwert haben.

 

Hilfsmittel beim Nachtflug

Eine Taschenlampe ist definitv ein "Muss" für einen Flug in der Nacht. Ansonsten ist ein lesen von Karten, Checklisten etc. nahezu unmöglich. Wir empfehlen eine kleine Lampe, die man sich am besten mit einem Schlüsselband um den Hals hängt. So hat man diese schnell zur Hand. Ein weiterer Tipp ist "Rotlicht". Die rote Farbe blendet nicht und somit muss das Auge sich nicht erneut an die Dunkelheit gewöhnen, wenn der Blick wieder außerhalb des Cockpits geht. Aber Achtung: Rote Linien (z.B. Straßen oder CTR-Grenzen in der ICAO-Karten) werden durch das Licht kaum erkennbar, sodass man sich diese vorher extra markieren sollte. Wir nutzen die "GERBER"-Taschenlampe (unten links) und können diese nur weiterempfehlen. Der große Vorteil: Es sind mehrere Lichtfarben (weiß, rot, blau und grün) schnell einstellbar. Falls das rote Licht nicht ausreicht, kann im Bedarfsfall (z.B. Outside-Check im dunkeln) das hellere Licht eingestellt werden. Weiterhin ist die Lampe sehr klein und handlich. Ideal für den Nachtflug.

 

 

Nutzung der Nachtflugberechtigung

Der große Vorteil an der Nachtflugberechtigung ist, dass sie keine Pflichtstunden oder Nachprüfungen fordert. Die einzige Anforderung lautet: Innerhalb der vorangegangenen 90 Tage mindestens ein Start und eine Landung bei Nacht, um Passagiere befördern zu dürfen. Ein Alleinflug ist auch nach einem Jahr ohne NVFR möglich, aber nicht sinnvoll.

Sobald der Flug über die Platzrunde hinaus geht, ist ein Flugplan erforderlich. Hier muss man beachtehn, dass eine geplante Höhe angegeben werden (z.B. A045 oder F055) muss. Der Eintrag "VFR" ist bei Nacht nicht möglich. Weiterhin muss eine Flugstrecke (Punkt zu Punkt oder analog einer IFR-Streckenführung) eingetragen werden.

 

Weitere Informationen gibt es hier: https://aopa.de/wp-content/uploads/41_ASL_Sichtflug_bei_Nacht.pdf

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