Seit dem 12. September 2008 verlangt die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), neben dem Flugfunkzeugnis,  Kenntnisse in der englischen Sprache (Language Proficiency – LP), wenn der Flugfunk im Ausland oder in der Bundesrepublik Deutschland in englischer Sprache ausgeführt wird. Das deutsche Recht übernahm die Verordnung am 24. September 2008.

 

Sprachkenntnisse

 

Man unterscheidet die Sprachkenntnisse derzeit in die folgenden Stufen:

  • Stufe 4: Grundlegende Kenntnisse über Grammatik, Wortschatz und Sprachgebrauch sind erforderlich. Ohne IFR vier Jahre, mit IFR drei Jahre Gültigkeit. Prüfungsdauer ca. 20min.
  • Stufe 5: Sichere Kenntnisse über Grammatik, Wortschatz und Sprachgebrauch sind erforderlich. Ohne IFR acht Jahre, mit IFR sechs Jahre Gültigkeit. Prüfungsdauer ca. 30min.
  • Stufe 6: Vergleichbar mit "Muttersprachlern". Mit und ohne IFR unbegrenzt gültig. Prüfungsdauer ca. 40min.

Prüfungsgebühr

 

Für die Abnahme der Prüfung von Kenntnissen der englischen Sprache wird eine Gebühr von 94,00 € aufwärts erhoben. Flugschulen sind meistens teurer, als Vereine. Sollte der Bewerber nicht bestehen, ist die Prüfung in allen Teilen erneut abzulegen. Die Prüfungsgebühr ist in voller Höhe zu entrichten.

 

Die Prüfung

 

Die Prüfung kann bei Außenstellen der Bundesnetzagentur, dem DAeC (Deutscher Aero Club e.V.), Flugschulen oder sonstigen berechtigten Institutionen abgenommen werden. Bei Erstprüfungen ist ein Prüfer und ein Beisitzer anwesend. Bei Wiederholungsprüfungen nur ein Prüfer. Kenntnisse in Sprechfunkphraseologie werden nicht geprüft.

 

Prüfungsablauf

 

Die Prüfung von Kenntnissen der englischen Sprache besteht aus dem Teil Hörverstehen und dem Teil Sprachfertigkeiten.
Im Teil Hörverstehen werden von einem Tonträger zehn Texte in englischer Sprache aus der Luftfahrt zweimal vorgespielt. Aus einem dazugehörigen Prüfungsbogen in deutscher Sprache ist von den vier Möglichkeiten ("Multiple Choice-Verfahren") eine Antwort zuzuordnen.
Im Teil Sprachfertigkeiten findet ein Dialog in englischer Sprache statt. Dabei werden Aussprache, Struktur, Wortschatz, Sprachgewandheit, Verständnis und Verhalten im Gespräch geprüft.
Nach bestandener Prüfung wird eine Bescheinigung über die Prüfung von Kenntnissen der englischen Sprache ausgehändigt. Diese ist bei der lizenzführenden Luftfahrtbehörde vorzulegen, die die Geltungsdauer festlegt.

 

Anschriften der Bundesnetzagentur für Flugfunkzeugnisse

 

Außenstelle

Standort

Straße

Ort

Telefon

Augsburg München Betzenweg 32 81247 München (089) 38606-0
Berlin Berlin Seidelstraße 49 13405 Berlin (030) 4374-0
Eschborn Eschborn Elly-Beinhorn-Straße 2 65760 Eschborn (06196) 965-0
Hannover Bremen Bennigsenstraße 3 28205 Bremen (0421) 43444-0
Karlsruhe Reutlingen Bismarckstr. 3 72764 Reutlingen (07121) 926-0
Köln Köln Stolberger Straße 112 50933 Köln (0221) 94500-0

 

Wie bereite ich mich am besten auf den ICAO-Sprachtest vor?

 

Eine konkrete Antwort auf diese Frage ist kaum möglich. Jeder hat sein eigenes Sprachniveau und seinen eigenen Wortschatz. Eine gute Vorbereitung erhält man beispielsweise mit diesem Buch. Ansonsten können wir nur empfehlen englische Filme zu schauen, am besten mit Luftfahrtbezug (Pearl Harbor etc.), englische Bücher zu lesen und zu üben üben üben. Auch online gibt es ja viele Sprachlernseiten. Natürlich sollte man irgendwann gezielt auch luftfahrtspezifische Vokabeln studieren. Dies geht beispielsweise mit dem Luftfahrthandbuch (AIP) sehr gut.

 

Weitere Informationen: www.lba.de

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