Das "Allgemein gültige Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (AZF)" berechtigt zum Sprechfunk zwischen Boden- und Luftfunkstellen bei IFR- und VFR-Flügen in deutscher und englischer Sprache. Allerdings ist laut ICAO-Vorschiften zur Durchführung des Sprechfunks in englischer Sprache weiterhin ein ICAO-Sprachtest erforderlich. Die Berechtigung zur Ausübung muss im Luftfahrerschein unter Angabe der Art der Flugfunkberechtigung eingetragen werden. Inhaber des BZF II oder des BZF I können durch eine Zusatzprüfung das AZF erwerben.

 

Ausgenommen von der Sprechfunkzeugnispflicht sind:

  • Luftfunkstellen an Bord von Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen, soweit sie nicht in den Lufträumen B, C und D betrieben werden,

  • Luftfunkstellen an Bord von Luftfahrzeugen, die bei der Ausbildung von Luftfahrtpersonal verwendet werden,

  • Funkstellen in Kraftfahrzeugen, die ausschließlich für die Verbindung mit Luftfunkstellen in Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen betrieben werden,

  • Bodenfunkstellen, die ausschließlich für die Übermittlung von Flugbetriebsmeldungen eingesetzt oder die ausschließlich zu Ausbildungszwecken verwendet werden,

  • Berechtigte, die Wartungs- und Reparaturarbeiten an Funkgeräten durchführen und im Rahmen dieser Tätigkeit zu Überprüfungszwecken am Flugfunk teilnehmen,

  • Berechtigte, die sich mit Kraftfahrzeugen auf den Betriebsflächen eines Flughafens bewegen,

  • Inhaber entsprechender gültiger Militärerlaubnisse.

Voraussetzung

Die Bewerber müssen beim Erwerb des AZF mindestens 18 Jahre alt sein und zur Anmeldung ist eine Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses beizufügen. Es ist mindestens das BZF II notwendig um zur AZF-Prüfung antreten zu dürfen (Ausnahme Flugsicherungspersonal). Das vorhandene BZF muss der Bundesnetzagentur in Kopie vorliegen.

 

Prüfungsgebühren

Zusatzprüfung BZF II zum AZF - 91,00 €

Zusatzprüfung BZF I zum AZF - 86,00 €

 

Prüfung

Der theoretische Teil besteht aus einem Multiple Choice-Test in englischer Sprache. Es müssen aus 288 veröffentlichten Fragen 40 Fragen in 30 Minuten beantwortet werden.

Inhaber eines BZF II müssen den Englisch-Lese-Test wie zum BZF I bestehen. Es muss ein Text auf Englisch vorgelesen und ins Deutsche übersetzt werden.

Im praktischen Teil muss der Prüfling einen Instrumentenflug simulieren. Er übernimmt hier den Part des Piloten, der Prüfer den Part des Lotsen. Dies beinhaltet außerdem die korrekte Erstellung eines Flugplanes.

 

>> Anmeldung zur Prüfung << - Zeitpunkt und Ort der Prüfung teilt die Prüfungsbehörde mit.

 

Anschriften der Bundesnetzagentur für Flugfunkzeugnisse

Außenstelle

Standort

Straße

Ort

Telefon

Augsburg München Betzenweg 32 81247 München (089) 38606-0
Berlin Berlin Seidelstraße 49 13405 Berlin (030) 4374-0
Eschborn Eschborn Elly-Beinhorn-Straße 2 65760 Eschborn (06196) 965-0
Hannover Bremen Bennigsenstraße 3 28205 Bremen (0421) 43444-0
Karlsruhe Reutlingen Bismarckstr. 3 72764 Reutlingen (07121) 926-0
Köln Köln Stolberger Straße 112 50933 Köln (0221) 94500-0

 

Weitere Informationen: www.bundesnetzagentur.de

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