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Der Luftfahrerschein für Luftsportgeräte berechtigt zum führen von:

  • Dreiachser (dreiachsgesteuerte Ultraleichtflugzeuge)

  • Trikes

  • Tragschrauber (aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge)

  • Sprungfallschirme

  • Hängegleiter

  • Motorschirme

  • Gleitflugzeuge

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