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Anflug in EDAZ auf die Piste 07 | Quelle: www.flugplatz-schoenhagen.aero

Am 15. Juni war es endlich vollbracht! Der südlich von Berlin liegende Flugplatz Schönhagen (EDAZ) hat nach etlichen Verfahren die Genehmigung für den Instrumentenflugbetrieb erhalten. Schon lange ist geplant, ein GPS-Anflugverfahren (nach IFR-Bedingungen) zu ermöglichen.


Sechs Jahre lang kämpfte der Platz um eine Erlaubnis für ein sichereres und umweltschonenderes Anflugverfahren, welches für alle Betroffene von Vorteil ist. Neben dem hohen bürokratischen Aufwand, sind vor allem Morddrohungen und anonyme Anzeigen gegen den Flugplatzchef und begeisterte Piloten nicht nachvollziehbare Taten, die das Handeln und die Einstellung der Gegner verdeutlichen. „Ein Irrsinn, den ich kein zweites Mal erleben möchte“, sagt Klaus-Jürgen Schwahn, Geschäftsführer des Flugplatzes.

Das Verfahren war ein jahrelanger Papierkampf, der viel Zeit und Geld kostete, währenddessen z.B. in den USA ca. 1000 GPS-Anflugverfahren fest in Betrieb genommen wurden, da es dort mehr praxisgerechte Rahmenbedingungen gibt.

 

Kann der Flugplatz mit dem Ergebnis zufrieden sein?

 

„Nein, zufrieden kann man erst sein, wenn der GPS-Anflug auf unseren Verkehrslandeplätzen so selbstverständlich ist, wie die Ampel an der Straßenkreuzung. Schon vor Jahren hat die Europäische Kommission in einem Positionspapier den Ausbau der GPS-Verfahren in den Mitgliedsstaaten gefordert, um den Lärmschutz der Bevölkerung zu verbessern und die Sicherheit zu erhöhen, also eigentlich all das zu verbessern, was Flugplatzgegner am häufigsten kritisieren. Es ist bedauerlich, dass wir davon nicht jeden überzeugen konnten. Auch für das benachbarte Naturschutzgebiet wurden neue Verfahren festgelegt, die es noch stärker entlasten als bisher“, so Herr Schwahn.

 

Für IFR-Flieger sind zur Zeit Flugregeländerungen für die Landung nötig.

 

Seit der Schließung des Flughafens Tempelhof im Jahr 2008, musste die Allgemeine Luftfahrt auf die kleinen Verkehrslandeplätze in Brandenburg ausweichen. Flüge nach Instrumentenflug müssen aufgrund fehlender Anflugverfahren auf Sichtflugbedingungen wechseln, was statistisch zu den größten Unfallrisiken der Allgemeinen Luftfahrt gehört.

 

Anfang nächsten Jahres kann man mit der neuen An- und Abflugmethode rechnen.

 

Jetzt sind in Schönhagen das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und die DFS (Deutsche Flugsicherung GmbH) an der Reihe. Diese müssen auf Basis der vorliegenden Betriebsgenehmigung die An- und Abflugverfahren festlegen. Allein dieser Prozess dauert noch einmal sechs bis sieben Monate. Hoffentlich sind bis dahin alle weiteren Gerichtsverfahren zu den Genehmigungen geklärt.

Der GPS-Anflug ist übrigens ein Verfahren, bei dem keine weiteren Bodeneinrichtungen nötig sind, die Bestimmung der "Navigationspunkte" ist hierfür ausreichend.

 

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